Satzung (Stand: 5. Januar 2020)

Reisekosten und ausgelegte Gelder

Bitte ausdrucken und vollständig ausgefüllt an die Landesgeschäftsstelle (siehe Briefkopf auf Formular) senden. Dabei ist es wichtig, dass die Originalbelege beigelegt werden. Erstattungsanträge müssen innerhalb von sechs Wochen nach der betreffenden Veranstaltung eingereicht werden. Besondere Ausgaben (Fahrt zu Seminaren, Demos etc., die nicht die linksjugend [’solid] Bayern veranstaltet; Erstattung von Anreise mit dem Auto etc.) sprecht Ihr am besten vorher mit unserer Schatzmeisterei ab. Grundsätzlich geben wir zwar immer in der Beschreibung unserer Seminare, LMVen etc. an, wenn Fahrtkosten erstattet werden, aber ansonsten gilt: Fragen kostet nichts und wir versuchen gerne, Euch die Teilnahme zu ermöglichen, können aber nichts versprechen.

Geschäftsordnung LSpR (Fassung vom 30.07.2022)

Geschäftsordnung LMV (Fassung vom 05.10.2019)

Wahlordnung LMV (Fassung vom 05.10.2019)

Finanzordnung (Fassung vom 02.03.2019)

Schiedsordnung (Fassung vom 02.03.2019)